zebraherz - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Vertrag wird über den in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich monatlich, falls er nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Die Nutzungsvereinbarung kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder Beschwerden in einer Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest angenommen wird. Das Attest bzw. Die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch „zebraherz“ kann aus wichtigem Grund kündigen.
3. Die Nutzungsvereinbarung kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. Die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
4. Jugendlichen unter 21 Jahren räumt „zebraherz“ ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Nutzungsvereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Vertragsquartal gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht erlischt mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres. Sobald das Mitglied das 21. Lebensjahr erreicht hat, tritt ab dem folgenden Monat der normalpreis des jeweilig gewählten Tarifs in Kraft.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen „zebraherz“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
6. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen bzw. via hinterlegten Kreditkarte eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 10 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist „zebraherz“ unverzüglich mitzuteilen.
7. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag außerordentlich gekündigt und die Beiträge werden geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich „zebraherz“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
8. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „zebraherz“ zu den Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden über die App und die Webseite bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
9. „zebraherz“ behält sich vor, die Trainingszeiten und Trainingseinheiten zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
10. „zebraherz“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung von „zebraherz“ mit einer Höchstsumme von 3.000.000 € bei Personen-/ Sachschäden versichert.
11. „zebraherz“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an dritte weiterzugeben.
12. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Vertrag wird über den in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 2 Monate, falls er nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. 2. Die Nutzungsvereinbarung kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder Beschwerden in einer Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest angenommen wird. Das Attest bzw. Die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch „zebraherz“ kann aus wichtigem Grund kündigen. 3. Die Nutzungsvereinbarung kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. Die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet. 4. Jugendlichen unter 21 Jahren räumt „zebraherz“ ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Nutzungsvereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Vertragsquartal gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht erlischt mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres. Sobald das Mitglied das 21. Lebensjahr erreicht hat, tritt ab dem folgenden Monat der normalpreis des jeweilig gewählten Tarifs in Kraft. 5. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen „zebraherz“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen. 6. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen bzw. via hinterlegten Kreditkarte eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 10 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist „zebraherz“ unverzüglich mitzuteilen. 7. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag außerordentlich gekündigt und die Beiträge werden geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich „zebraherz“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied. 8. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „zebraherz“ zu den Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden über die App und die Webseite bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten. 9. „zebraherz“ behält sich vor, die Trainingszeiten und Trainingseinheiten zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung. 10. „zebraherz“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung von „zebraherz“ mit einer Höchstsumme von 3.000.000 € bei Personen-/ Sachschäden versichert. 11. „zebraherz“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an dritte weiterzugeben. 12. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.